Foto: Karma Marketing GmbHAls Übungsleiter*in unterstützen Sie Menschen in Pflege, Betreuung oder Bildung und erhalten dafür eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Ob neben dem Studium, dem Beruf oder im Ruhestand: Wir freuen uns über Menschen, die stundenweise Verantwortung übernehmen möchten.
Übungsleiter*innen leiten, betreuen oder unterrichten Menschen im Rahmen einer nebenberuflichen Tätigkeit – zum Beispiel in der Begleitung pflegebedürftiger Menschen, in der Anleitung von Gruppen oder in der Vermittlung von Wissen in Kursen. Die Tätigkeit ist zeitlich flexibel und lässt sich gut mit Studium, Beruf oder Ruhestand vereinbaren.
Nebenberufliche Tätigkeiten im pädagogischen, pflegerischen oder betreuenden Bereich können nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu einem jährlichen Freibetrag steuer- und sozialversicherungsfrei vergütet werden – der sogenannte „Übungsleiterfreibetrag". Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird und einem der gesetzlich begünstigten Bereiche zugeordnet werden kann.
Ob eine konkrete Einsatzstelle diese Voraussetzungen erfüllt, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen vor Beginn Ihrer Tätigkeit.