Informationen zum Haus

In ruhiger Lage inmitten eines Grüngürtels liegt das DRK "Haus der Generationen" im Ortsteil Bochum-Weitmar.
Hier bieten wir eine private Wohnstätte innerhalb einer unserer Wohngruppen.
Unsere Pflegeeinrichtung besteht aus den beiden miteinander verbundenen Häusern Flora und Fortuna.
Haus Fortuna wurde 1973 errichtet und 2004/2005 grundlegend umgebaut und modernisiert. Das Haus ist fünfgeschossig und bietet Platz für 140 Bewohner. Es stehen 118 Einbettzimmer und 11 Zweibettzimmer zur Verfügung. Fast jedes Zimmer ist mit einem Balkon ausgestattet. Die Einbettzimmer sind ca. 21qm und die Zweibettzimmer 24,5 qm groß.
Haus Flora wurde 1994 erbaut. Es ist viergeschossig und bietet in 88 Einbettzimmern und 11 Zweibettzimmern Platz für 110 Bewohner. Die Einbettzimmer haben eine Größe von 19 qm, die Zweibettzimmer von 32 qm.
Möchten Sie unser Wohnangebot lieber vorher testen? Nutzen Sie unsere Kurzzeitpflege bevor Sie dauerhaft einziehen und machen Sie sich Ihr eigenens Bild.
An wen richtet sich unser Angebot?
- Menschen ab dem 60. Lebensjahr, die aufgrund Ihres Alters der Begleitung bedürfen
- pflegebedürftig sind
- altersbedingte Erkrankungen aufweisen
- einer beschützenden Wohnlichkeit bedürfen
- desorientiert sind
- aufgrund psychischer Veränderungen der Hilfe bedürfen
Wie funktioniert die Anmeldung?
Eine Entscheidung für eine Pflegeeinrichtung will gut überlegt sein. Hier spielen viele individuelle Faktoren eine Rolle, die abgeklärt werden sollten. Deshalb bieten wir Ihnen eine umfassende persönliche Beratung an.
Für weitere Auskünfte setzen Sie sich am besten direkt mit unserem Einzugs-Manager Herrn Ostkämper in Verbindung (Tel: 0234 9445 202/ Fax: 0234 9445 410/ E-Mail: aufnahme(at)drk-bochum(dot)de). Er wird Sie kompetent beraten und sicher auch einen unverbindlichen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren können.
Was kostet ein Pflegeplatz?
Einrichtungskosten (Stand 01.09.2024)

Pflegewohngeld
Einzelzimmer: 483,07 €
Doppelzimmer: 391,81 €
Comfortzimmer: 498,28 €
Bitte Informieren Sie sich beim entsprechenden Sozialamt ab wann Pflegewohngeld gezahlt wird. Aktuell haben wir die Information, dass bis zu einem Schonvermögen von etwa 10.000 € bei Einzelpersonen und 15.000 € bei Ehepartnern Pflegewohngeld beansprucht werden kann.
Zahlungen der Pflegekassen (bereits berücksichtigt):
Pflegegrad 2: 770,00 €
Pflegegrad 3: 1.262,00 €
Pflegegrad 4: 1.775,00 €
Pflegegrad 5: 2.005,00 €
Die Zuzahlungen der Pflegekasse müssen bei Privatversicherten Bewohnern im Regelfall in Eigenleistung erbracht werden und können dann bei den entsprechenden Kassen eingereicht werden.



Leistungsentgelt
Das Entgelt für die Leistung richtet sich nach den mit den Kostenträgern (zuständigen Pflegekassen und Sozialhilfeträgern) getroffenen Vergütungspauschalen.
Die Bemessung des Leistungsentgeltes entspricht der Zuordnung des Bewohners/der Bewohnerin in einen Pflegegrad durch die jeweilige Pflegekasse. Es erfolgt eine monatliche Abrechnung auf Basis von 30,42 Tagen im Monat.
Welche Leistungen der Pflegekasse gibt es?
Die Pflegesätze richten sich nach dem Pflegegrad, in den der Pflegebedürftige von den Pflegekassen eingestuft wird und nach den individuellen Kostenmodellen der einzelnen Pflegeeinrichtungen.
Geprüfte Qualität

Unsere Einrichtung wurde wie in den Vorjahren durch den Med. Dienst der Krankenkassen/Pflegekassen bzw. der Privaten Kassen unangekündigt überprüft. Hierbei werden, mit von den Prüfern ausgewählten Bewohnern und Angehörigen gesprochen, pflegerische Begutachtungen durchgeführt, Dokumentationen überprüft und unsere sozialen, kulturellen und hauswirtschaftlichen Angebote bewertet. In 2018 wurden zwei Prüfungen durchgeführt. In beiden Prüfungen kamen wir auf das Gesamtergebnis „Sehr gut“.