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Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann

Ansprechpartnerin

Frau
Heike Löffler

Praxisanleiterin

Tel: 0234 9445 146

h.loeffler@drk-bochum.de

An der Holtbrügge 2-6
44795 Bochum

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Mittlerer Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder eine andere erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeinen Schulbildung

  • Oder der 9-jährige Hauptschulabschluss mit einer Pflegehelferinnen- und Pflegehelferausbildung bzw. Pflegeassistenzausbildung, die bestimmten Anforderungen genügen muss.

  • Anstelle der Pflegehelfer- oder Pflegeassistenzausbildung eröffnet auch die Kombination aus Hauptschulabschluss und einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von 2 Jahren den Zugang zur Pflegeausbildung.

Ausbildungseignung

  • Da in der Pflege eng mit Menschen gearbeitet wird, kann der Beruf nur durch Personen ausgeübt werden, die in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. Als Nachweis ist vor Beginn der Ausbildung ein aktuelles Gesundheitszeugnis und ein amtliches Führungszeugnis vorzulegen.

  • Wer nach Abschluss der Ausbildung die beantragte Berufsbezeichnung führen will, muss zudem über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Ausbildungsstruktur

Die berufliche Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht an einer Pflegeschule und einer praktischen Ausbildung bei einer Ausbildungseinrichtung (sogenannter Träger der praktischen Ausbildung) und weiteren Einrichtungen aus den unterschiedlichen Pflegebereichen. Unterricht und praktische Ausbildung wechseln sich ab.

Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung erfolgt beim Träger der praktischen Ausbildung, also dem Ausbildungsbetrieb, mit dem der oder die Auszubildende den Ausbildungsvertrag geschlossen hat. Im Rahmen der praktischen Ausbildung finden Einsätze in allen Versorgungsbereichen statt, also im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten sowie in der psychiatrischen Pflege und in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

Dauer der Ausbildung

Eine Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz dauert drei Jahre als Vollzeitausbildung.

Ausbildungsvertrag

Der Träger der praktischen Ausbildung schließt mit der bzw. dem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag.

Ausbildungsvergütung

Für die Auszubildenden ist die berufliche Pflegeausbildung kostenlos. Ein Schulgeld muss nicht gezahlt werden und Auszubildende erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsvergütung staffelt sich meist nach dem Ausbildungsjahr. Je nach Träger der praktischen Ausbildung kann die Höhe der Ausbildungsvergütung unterschiedlich ausfallen.
Bei einem Tarifvertrag wie dem TVöD (Stand 02.2020) beträgt die Bruttovergütung monatlich:

1. Ausbildungsjahr      1140,69 €
2. Ausbildungsjahr      1202,07 €
3. Ausbildungsjahr      1303,38 €

Ausbildungsinhalte

Die berufliche Pflegeausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung im Wechsel. Der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt.

Unterricht

Der theoretische und praktische Unterricht findet an einer staatlich anerkannten Pflegeschule statt und hat einen Umfang von mindestens 2.100 Stunden. Ihm liegt ein schulinternes Curriculum zugrunde.

Die Unterrichtsstunden verteilen sich auf verschiedene Themenbereiche:

  • Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren (1000 Stunden)

  • Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten (280 Stunden)

  • Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten (300 Stunden)

  • Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen  Leitlinien reflektieren und begründen (160 Stunden)

  • Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen(160 Stunden)

  • zur freien Verteilung (200 Stunden)

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2.500 Stunden und ist damit umfangreicher als der Unterricht an der Pflegeschule mit einem Umfang von 2.100 Stunden. Die praktische Ausbildung wird auf der Basis eines Ausbildungsplans durchgeführt, der vom Träger der praktischen Ausbildung zu erstellen ist und sich am schulinternen Curriculum der Pflegeschule orientiert.

Die praktische Ausbildung erfolgt zum Teil in der Einrichtung des Trägers der praktischen Ausbildung (Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder ambulanter Pflegedienst), aber auch in weiteren Einrichtungen, damit die Auszubildenden die verschiedenen Bereiche der Pflege kennenlernen. Die Pflegeausbildung findet somit an unterschiedlichen Lernorten statt.

Wesentlicher Bestandteil der praktischen Ausbildung ist die von den Einrichtungen zu gewährleistende Praxisanleitung im Umfang von mindestens 10 Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit. Die Pflegeschule unterstützt die praktische Ausbildung durch die von ihr in angemessenem Umfang zu gewährleistende Praxisbegleitung.

Die praktische Ausbildung gliedert sich in einen Orientierungseinsatz, in Pflichteinsätze, einen Vertiefungseinsatz sowie weitere Einsätze:

  • Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung (400 Std.)

  • Pflichteinsätze in der allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen, z. B. im Krankenhaus (400 Std.)
    Langzeitpflege in stationären Einrichtungen, z. B. im Pflegeheim (400 Std.)
    ambulanten Akut- und Langzeitpflege, z. B. bei einem ambulanten Pflegedienst (400 Std.)

  • Pflichteinsätze in speziellen Bereichen der
    pädiatrischen Versorgung, z. B. im Kinderkrankenhaus (120 Std.)
    allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung, z. B. in einer psychiatrischen Klinik (120 Std.)

  • weitere Einsätze (2 x 80 Std.), z. B. Hospiz, Beratungsstellen etc. (160 Std.)

  • Vertiefungseinsatz, letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung (500 Std.)

Bewerbungsverfahren

Ab Jahresbeginn führen wir regelmäßige Auswahlverfahren durch. Sie können sich jederzeit mit den folgenden Unterlagen bewerben:

  • Bewerbungsschreiben

  • Lebenslauf

  • Passbild

  • Beglaubigte Zeugniskopien (bei ausländischen Zeugnissen eine Übersetzung und eine Bescheinigung über die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland)

  • Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen

Wir werden Sie schriftlich einladen und freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen.
Nach einem erfolgreichen Bewerbungsverfahren erhalten Sie von uns eine Liste den mit uns kooperierenden Pflegeschulen.

Freie Stellen und Ausbildungsplätze finden sie hier in unserer Stellenbörse.

Unsere Empfehlung: absolvieren Sie ein pflegerisches Praktikum!

 

Ihre Online-Bewerbung bzw. weitere Fragen richten Sie an:

 

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Bochum e.V.
z.Hd. Frau Löffler
An der Holtbrügge 2-6
44795 Bochum

Tel.: 0234/9445-146

E-Mail:

h.loeffler(at)drk-bochum.de